Anwaltliche Prüfung bezüglich der Zulässigkeit unseres Angebots
Um zu bestätigen, dass Unbegrenzt-Speicher.de überhaupt so günstig für Sie Speicherplatz bereitstellen darf, haben wir unseren Service für Sie von Rechtsanwalt Matthias Richter (spezialisiert auf Vertrags- und Medienrecht) einschätzen lassen. Wir wollten feststellen, ob Unbegrenzt-Speicher.de möglicherweise in Konflikt mit den Google Nutzungsbedingungen steht.
Ergebnis der Prüfung
Ist das Geschäftsmodell von Unbegrenzt-Speicher.de zulässig?
Da durch unseren Service keine der hier aufgeführten Dienste an Dritte gelangen, ist die Zulässigkeit gewährleistet. Unbegrenzt-Speicher.de verwendet lediglich eine Funktion eines Dienstes, nämlich so genannte „Geteilte Ablagen“ in Google Drive, auf welche unsere Kunden alleinigen Zugriff erhalten und ohne Speicherbegrenzung Inhalte hochladen können.

Dieses Vorgehen ist nicht untersagt - es spricht also nichts dagegen und ist somit erlaubt.
Hinzu kommt die Erlaubnis von einem Google-Mitarbeiter.
Neben der rechtlichen Einschätzung haben wir uns auch zusätzlich abgesichert, indem wir Google direkt angefragt haben, ob unser Geschäftsmodell zulässig ist. Wir haben insbesondere gefragt, ob wir gegen monatliche Bezahlung mit Hilfe von geteilten Ablagen Dateien für unsere Kunden speichern und ob wir Inhalte für unsere Kunden in geteilte Ablagen hochladen dürfen (im Rahmen unseres Upload-Services).

Die Antwort des Mitarbeiters war eindeutig: Ja, wir dürfen geteilte Ablagen an unsere Kunden weitergeben; unsere Kunden wiederum dürfen uns dafür bezahlen, dass wir ihre Inhalte speichern und wir dürfen sogar Inhalte für unsere Kunden hochzuladen.

Den Screenshot des entsprechenden Chatverlaufs finden Sie hier.
Ist diese Erlaubnis rechtskräftig?
Rechtsanwalt Matthias Richter ist zu der Einschätzung gekommen, dass es sich hierbei um eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung handelt. Damit wäre Unbegrenzt-Speicher.de sogar der Verkauf von Diensten gestattet.

Da der entsprechende Google-Mitarbeiter auf unsere Anfrage hin eine knappe halbe Stunde Rücksprache mit einem Vorgesetzten gehalten hat, ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiter für die Zustimmung befugt ist.

Sollte es dennoch jemals zu einem Rechtsstreit kommen, könnte Unbegrenzt-Speicher.de, unserem Anwalt zu Folge, sogar Schadensersatzansprüche geltend machen, da wir natürlich auf die Aussage des Google-Mitarbeiters vertraut haben.
Fazit
Unsere rechtliche Prüfung hat also ergeben, dass wir den Dienst anbieten dürfen. Ebenfalls wurde das Geschäftsmodell von Unbegrenzt-Speicher.de von Google selbst abgesegnet. Unser Service ist also keine „Grauzone“, sondern absolut zulässig. Wir haben jetzt Gewissheit, dass wir Ihre Daten auch in Zukunft sicher speichern können und nicht davon auszugehen ist, dass Google dem Vorgehen unangekündigt einen Riegel vorschieben wird.
„Hervorragend“ - Bewertung auf Trustpilot & ausgezeichnete Verfügbarkeit
Für uns spricht auch, dass wir in den letzten zwei Jahren eine Erreichbarkeit von 100% hatten, es noch nie zu einem Datenverlust bei Unbegrenzt-Speicher.de gekommen ist und natürlich unsere Kundenrezensionen auf Trustpilot, die uns mit „Hervorragend“ bewertet haben.

Quellen: microsoft.com & digitalfirst.com